Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI
Professionelle Beratung für Pflegegeldempfänger
Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Diese Gespräche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Angehörige zu entlasten und mögliche Unterstützung aufzuzeigen.
Wir vom Delphinus Pflegedienst im Lechtal führen diese Beratungsgespräche zuverlässig, einfühlsam und direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Für wen ist das Beratungsgespräch verpflichtend?
Die Pflicht gilt für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder privat organisierte Personen gepflegt werden.
Die vorgeschriebenen Intervalle sind:
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Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate
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Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate
Wir erinnern Sie auf Wunsch gerne automatisch an Ihre nächsten Termine.
Was passiert beim Beratungsgespräch?
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte:
prüfen die aktuelle Pflegesituation
geben konkrete Tipps zur Entlastung
zeigen mögliche Hilfsmittel & Unterstützungsangebote auf
dokumentieren das Gespräch
übermitteln die Bescheinigung direkt an Ihre Pflegekasse
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ihre Vorteile mit Delphinus im Lechtal
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Zuverlässige und pünktliche Durchführung
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Entlastung für Angehörige
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Direkte Übermittlung an die Pflegekasse
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Individuelle Beratung statt Standardgespräch
Kompetenz eines regionalen Pflegedienstes
Kostenübernahme
Das Beratungsgespräch wird volle durch die Pflegekasse übernommen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Termin anfragen
Gerne vereinbaren wir kurzfristig einen Termin.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
