Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI

Professionelle Beratung für Pflegegeldempfänger

Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Diese Gespräche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Angehörige zu entlasten und mögliche Unterstützung aufzuzeigen.

Wir vom Delphinus Pflegedienst im Lechtal führen diese Beratungsgespräche zuverlässig, einfühlsam und direkt bei Ihnen zu Hause durch.

Für wen ist das Beratungsgespräch verpflichtend?

Die Pflicht gilt für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder privat organisierte Personen gepflegt werden.

Die vorgeschriebenen Intervalle sind:

  • Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate

Wir erinnern Sie auf Wunsch gerne automatisch an Ihre nächsten Termine.

Was passiert beim Beratungsgespräch?

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte:

  • prüfen die aktuelle Pflegesituation

  • geben konkrete Tipps zur Entlastung

  • zeigen mögliche Hilfsmittel & Unterstützungsangebote auf

  • dokumentieren das Gespräch

  • übermitteln die Bescheinigung direkt an Ihre Pflegekasse

Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ihre Vorteile mit Delphinus im Lechtal

  • Zuverlässige und pünktliche Durchführung

  • Entlastung für Angehörige

  • Direkte Übermittlung an die Pflegekasse

  • Individuelle Beratung statt Standardgespräch

  • Kompetenz eines regionalen Pflegedienstes

Kostenübernahme

Das Beratungsgespräch wird volle durch die Pflegekasse übernommen.
Für Sie entstehen keine Kosten.

Termin anfragen

Gerne vereinbaren wir kurzfristig einen Termin.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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